Allgemeine Geschäftsbedingungen

Appartement der Familie Schanner-Tesch
(im Folgenden nur “Appartement” genannt),

 

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Buchungswünsche können persönlich, telefonisch, per Mail oder per Fax mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein Einverständnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch das Appartement, die ebenfalls per Mail oder per Fax erfolgen kann, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich. Falls eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich war, sondern nur eine telefonische Zusage, so reicht auch die Bereitstellung des Appartements.

2. An- und Abreise

2.1. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug des Appartements nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung vor Ort. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung!

2.2. Die Rückgabe des Appartements inkl. Schlüssel hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Wird das Appartement nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist das Appartement berechtigt, 50 % des vollen Tagespreises pro Tag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15:00 Uhr kann der volle Tagespreis berechnet werden.

3. Leistungen und Preis

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Inhalt unserer Homepage und den Angaben in der Buchungsbestätigung.
Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, WIFI Internet-Zugang so wie gegen Entgelt die Reinigung, Handtuch- und Bettwäschewechsel.
Abweichende Preise und Leistungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

3.2. Die Reinigung, Handtuch- und Bettwäschewechsel erfolgt laut Vereinbarung und gegen Entgelt.

3.3. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 3 Monaten behält sich das Appartement vor, die vereinbarten Preise um max. 15 % bei z.B. drastischen Energieverteuerungen etc. zu erhöhen.

4. Zahlung

4.1. Generell hat eine Anzahlung von 50% des Gesamtbeherbergungsvertrages binnen 5 Werktagen nach der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Diese ist auf ein Ihnen genanntes Konto zu überweisen. Die restlichen 50% des Gesamtbeherbergungsvertrages sind bei Schlüsselübergabe bar im Vorhinein zu begleichen oder im Zuge der Anzahlung.

Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes.

Jede davon abweichende Zahlungsart bedarf der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise wird der Restbetrag der nicht in Anspruch genommenen Leistung prinzipiell nicht rückerstattet, ausgenommen einer anderweitigen Vergabe für diese Dauer.

4.2. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Graz.

5. Stornobedingungen

Das Appartement ist nach Treu und Glaube gehalten, das nicht in Anspruch genommene Appartement nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Appartements hat der Gast die Dauer des Vertrages nach folgenden Betragsbestimmungen zu bezahlen:

5.1. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden vom Appartement die nachstehenden Stornosätze berechnet (jeweils Prozent des Gesamtbeherbergungsvertrages):

  • bis zum 31. Tag vor Anreise kostenlos
  • ab dem 30. Tag vor Anreise 50 %
  • ab dem 15. Tag vor Anreise 75 %
  • ab dem   8. Tag vor Anreise 90 %
  • bei Nichterscheinen 100 %

Wir empfehlen vorsorglich den Abschluss einer Stornoversicherung.

6. Haftung

6.1. Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Appartement durch ihn selbst oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen.
Das Appartement ist verpflichtet, diese Schäden binnen 7 Tagen nach Abreise schriftlich dem Gast bekannt zu geben und infolge dessen in Rechnung zu stellen.

6.2. Bei Verlust oder Beschädigung der an den Gast übergebenen Schlüssel und Fernbedienung, behält sich das Appartement vor, einen Betrag in Höhe von je € 500, – zu verlangen.
Falls sich der Gast aussperrt, hat er die Kosten für den Schlüsseldienst selbst zu tragen.

6.3. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung des Appartements führt zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

6.4. Wird das Appartement durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch verpflichtet sich das Appartement, eine seiner Meinung nach gleichwertigen Unterkunft zu vermitteln.

6.5. Für Unfälle im Appartement wird keine Haftung übernommen.

6.6. Für den Parkplatz wird keine Haftung übernommen.

6.7. Wir haften für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

6.8. Wir haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung

7. Gewährleistung

7.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast Nachbesserung verlangen.

7.2. Der Gast kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden.
Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretenden Schaden gering zu halten.
Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Appartement mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

8. Besondere Hinweise

8.1. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

8.2. Rauchen sowie offenes Feuer im Appartement sind ausnahmslos verboten.

8.3. Der Gast hat für ausreichendes Lüften Sorge zu tragen.

8.4. Die Verwendung von einem Luftbefeuchter ist nicht erlaubt.

8.5. Das Appartement ist berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm (Musik, Gesang, ..) zu fordern.

8.6. Es gilt die jeweilige im Stiegenhaus ausgehängte Hausordnung einzuhalten.

8.7. Das Tönen und Färben von Haaren im Appartement ist ausnahmslos verboten.

8.8. Die zur Verfügung gestellten Leintücher, Bettwäsche, Hand- und Badetücher sind Eigentum vom Appartement und werden bei Verlust oder Beschädigung mit jeweils € 25,00 in Rechnung gestellt.

8.9. Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast berechtigt das Appartement zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechnung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum der Buchung. Darüber hinaus gehende nachweislich entstandene Schäden sind dem Appartement zu ersetzen.

8.10. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

8.11. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. Das Appartement verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 2 Monaten.

8.12. Für persönliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

8.13. Bei Rückgabe des Appartements ist dieses in folgendem Zustand zu hinterlassen:
besenrein, Müll beseitigt, Geschirr abgewaschen, Fenster verschlossen.

8.14. Bei Gefahr im Verzug ist der Gast verpflichtet, sofort das Appartement telefonisch zu verständigen!

9. Allgemeines

9.1. Es gilt österreichisches Recht.

9.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtsstandortes Graz vereinbart.

9.3. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Appartement schriftlich bestätigt worden sind.

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Stand: 01.04.2017